Barrierefreie Website nach BFSG erstellen lassen.

Wir prüfen Ihre Website nach WCAG 2.1 AA, beheben die Barrieren oder bauen neu – für Unternehmen in Hamburg & Norderstedt. Barrierefrei, sicher und schnell vom IT-Sicherheitsdienstleister.

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Was das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz für Ihre Website bedeutet

Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Angebote für Verbraucher barrierefrei sein. Das gilt vor allem für Online-Shops und E-Commerce, Termin- und Buchungssysteme sowie Bankdienstleistungen – ohne Übergangsfrist für bestehende Websites.

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Reine B2B-Websites fallen grundsätzlich nicht unter das Gesetz – Barrierefreiheit verbessert aber trotzdem Nutzerfreundlichkeit und SEO.

Technischer Maßstab ist die Norm EN 301 549, die auf die WCAG 2.1 Level AA verweist. Kontrolliert wird durch die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg; bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 100.000 € möglich.

Hinweis: Wir geben eine fachliche Einschätzung aus technischer Sicht – keine Rechtsberatung. Im Zweifel klären Sie die Betroffenheit mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.

Betrifft mich das BFSG?

Trifft mindestens ein Punkt aus der linken Liste zu und gehören Sie nicht zu den Ausnahmen, sollten Sie Ihre Website prüfen lassen.

Wahrscheinlich betroffen, wenn …

  • Sie betreiben einen Online-Shop oder verkaufen anderweitig online an Verbraucher.
  • Kunden können auf Ihrer Website Termine buchen oder Verträge abschließen.
  • Sie bieten ein Kundenportal oder einen Login-Bereich für Privatkunden an.
  • Sie erbringen Bankdienstleistungen oder vergleichbare Finanzdienstleistungen für Verbraucher.
  • Ihre Website richtet sich an Geschäfts- und Privatkunden zugleich.

Meist nicht betroffen, wenn …

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanz, die Dienstleistungen anbieten.
  • Reine B2B-Angebote ohne Verbraucherbezug.
  • Rein informative Websites ohne Buchungs-, Bestell- oder Vertragsfunktion.

Achtung: Wer Produkte in Verkehr bringt statt nur Dienstleistungen anzubieten, kann trotz Kleinstunternehmer-Status betroffen sein. Im Zweifel lohnt eine Einzelfallprüfung.

Was wir prüfen und umsetzen

Automatische Tools finden nur einen Teil der Barrieren. Deshalb testen wir zusätzlich manuell – mit Tastatur, Zoom und Screenreader.

  • Kontraste

    Text und Bedienelemente erreichen die WCAG-Kontrastwerte – mindestens 4,5:1 bei normalem Fließtext. Informationen werden nie nur über Farbe vermittelt.

  • Tastaturbedienung

    Navigation, Menüs, Formulare und Dialoge funktionieren vollständig ohne Maus – in logischer Reihenfolge und ohne Tastaturfallen.

  • Screenreader-Struktur

    Saubere Überschriften-Hierarchie, Landmarks wie Header, Navigation und Hauptinhalt sowie aussagekräftige Alternativtexte für Bilder.

  • Formulare

    Sichtbare Beschriftungen, verständliche Fehlermeldungen und Pflichtfelder, die nicht nur farblich markiert sind.

  • Fokus

    Ein deutlich sichtbarer Fokusrahmen zeigt jederzeit, wo sich Tastaturnutzer auf der Seite befinden.

  • Zoom 200 % / 400 %

    Die Seite bleibt bei 200 % Textvergrößerung und 400 % Zoom nutzbar – ohne abgeschnittene Inhalte oder horizontales Scrollen.

  • Videos & Untertitel

    Untertitel für Videos, Alternativen für reine Audioinhalte und keine automatisch startenden Medien ohne Pause-Möglichkeit.

  • Barrierefreiheitserklärung

    Wir erstellen die Erklärung mit aktuellem Umsetzungsstand, bekannten Einschränkungen und einem Weg, Barrieren zu melden.

  • Cookie-Banner barrierefrei

    Auch der Consent-Dialog muss per Tastatur und Screenreader bedienbar sein – sonst ist schon der Einstieg in Ihre Website eine Barriere.

BFSG-Check, Nachrüstung oder Neubau

Der Umfang ist immer individuell. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach dem kostenlosen Erstgespräch bzw. dem Check.

Prüfen

BFSG-Barrierefreiheits-Check

einmalig · Festpreis nach kostenlosem Erstgespräch

Prüfung einer bestehenden Website nach WCAG 2.1 AA mit priorisierter Mängelliste.

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Behebung der gefundenen Mängel an bestehenden Websites und Shops inklusive Barrierefreiheitserklärung.

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Neu bauen

Barrierefreie Website neu

einmalig · Festpreis nach kostenlosem Erstgespräch

Neue Unternehmenswebsite oder Shop, von Anfang an barrierefrei nach WCAG 2.1 AA umgesetzt.

Barrierefreie Website neu anfragen

Sie brauchen ohnehin eine neue Website, aber nicht die volle BFSG-Konformität? Unsere Unternehmenswebsite setzen wir barrierearm um – mit guten Kontrasten, Tastaturbedienung und semantischem HTML. Für Shops mit Verbraucherkunden lohnt der Blick auf unsere Online-Shops.

Barrierefrei, sicher und schnell – vom IT-Sicherheitsdienstleister

Eine Website muss mehr können als barrierefrei sein. Wir kommen aus der IT-Sicherheit und betrachten Barrierefreiheit, Datenschutz und Performance gemeinsam – statt drei Dienstleister zu koordinieren.

Sicher

Als IT-Sicherheitsdienstleister härten wir jede Website: SSL, Security-Header, aktuelle Software und sichere Formulare.

DSGVO-konform

Datenschutz, Cookie-Consent und Rechtstexte sauber eingebunden – und ebenfalls barrierefrei bedienbar.

Schnell

Schlanker Code und optimierte Bilder für gute Core Web Vitals. Semantisches HTML hilft dabei Screenreadern und Suchmaschinen gleichermaßen.

In fünf Schritten zur barrierefreien Website

  1. Check

    Automatisierte Prüfung plus manuelle Tests mit Tastatur, Zoom und Screenreader an Ihren wichtigsten Seiten und Funktionen.

  2. Bericht

    Sie erhalten eine priorisierte Mängelliste nach WCAG 2.1 AA – schwerwiegende Barrieren zuerst, mit konkreten Lösungsvorschlägen.

  3. Nachbesserung oder Neubau

    Wir beheben die Mängel an Ihrer bestehenden Website oder Ihrem Shop. Ist das System veraltet, ist ein barrierefreier Neubau oft wirtschaftlicher.

  4. Barrierefreiheitserklärung

    Wir formulieren und veröffentlichen die Erklärung mit Umsetzungsstand, bekannten Ausnahmen und Feedback-Möglichkeit.

  5. Regelmäßige Nachprüfung

    Neue Inhalte können neue Barrieren erzeugen. Eine regelmäßige Nachprüfung hält Ihre Website dauerhaft auf dem richtigen Stand.

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Häufige Fragen

Ab wann gilt das BFSG für Websites?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Eine Übergangsfrist für bestehende Websites gibt es nicht: Auch Online-Angebote, die schon seit Jahren laufen, müssen die Anforderungen erfüllen, sofern sie unter das Gesetz fallen.

Gilt das BFSG für meine Firmenwebsite?

Das hängt davon ab, was Ihre Website tut und an wen sie sich richtet. Betroffen sind vor allem Websites, über die Verbraucher Dienstleistungen nutzen – etwa Online-Shops, Terminbuchungen oder Vertragsabschlüsse. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanz sind bei Dienstleistungen ausgenommen, reine B2B-Angebote grundsätzlich nicht erfasst. Im Erstgespräch geben wir eine Einschätzung – das ist keine Rechtsberatung.

Reicht ein Overlay-Tool oder Accessibility-Widget?

Nein. Overlay-Tools legen eine Bedienleiste über die Website, ändern aber nichts am zugrunde liegenden Code. Fehlende Alternativtexte, falsche Überschriften, nicht bedienbare Menüs oder unbeschriftete Formularfelder bleiben bestehen. Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA entsteht nur durch eine saubere Umsetzung im Quellcode und in den Inhalten.

Was kostet eine barrierefreie Website?

Der Aufwand hängt vor allem vom Umfang der Website, der Anzahl der Seiten und Vorlagen, interaktiven Elementen wie Formularen, Shop oder Terminbuchung sowie davon ab, ob eine bestehende Website nachgerüstet oder neu gebaut wird. Deshalb nennen wir keine Pauschalpreise: Nach dem kostenlosen Erstgespräch bzw. dem BFSG-Check erhalten Sie ein Festpreisangebot.

Welcher Standard gilt für barrierefreie Websites?

Maßgeblich ist die europäische Norm EN 301 549, die für Websites auf die WCAG 2.1 in der Konformitätsstufe AA verweist. Dazu gehören unter anderem ausreichende Kontraste, vollständige Tastaturbedienbarkeit, Alternativtexte, verständliche Formulare und Kompatibilität mit Screenreadern.

Wer kontrolliert das BFSG und was droht bei Verstößen?

Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 100.000 € möglich. Zusätzlich besteht das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.

Lohnt sich Barrierefreiheit auch, wenn ich nicht betroffen bin?

Ja. Eine barrierefreie Website ist für alle Besucher leichter zu bedienen, etwa auf dem Smartphone oder bei schlechten Lichtverhältnissen. Saubere Überschriften, Alternativtexte und semantisches HTML helfen außerdem Suchmaschinen und KI-Suchsystemen, Ihre Inhalte zu verstehen.

Ist Ihre Website BFSG-konform?

Starten Sie mit dem BFSG-Check – oder lassen Sie uns im kostenlosen Erstgespräch klären, ob Sie überhaupt betroffen sind.

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