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BFSG-Barrierefreiheits-Check
einmalig · Festpreis nach kostenlosem Erstgespräch
Prüfung einer bestehenden Website nach WCAG 2.1 AA mit priorisierter Mängelliste.
BFSG-Barrierefreiheits-Check anfragenDas BFSG in Kürze
Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Angebote für Verbraucher barrierefrei sein. Das gilt vor allem für Online-Shops und E-Commerce, Termin- und Buchungssysteme sowie Bankdienstleistungen – ohne Übergangsfrist für bestehende Websites.
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Reine B2B-Websites fallen grundsätzlich nicht unter das Gesetz – Barrierefreiheit verbessert aber trotzdem Nutzerfreundlichkeit und SEO.
Technischer Maßstab ist die Norm EN 301 549, die auf die WCAG 2.1 Level AA verweist. Kontrolliert wird durch die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg; bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 100.000 € möglich.
Hinweis: Wir geben eine fachliche Einschätzung aus technischer Sicht – keine Rechtsberatung. Im Zweifel klären Sie die Betroffenheit mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
Schnell-Check
Trifft mindestens ein Punkt aus der linken Liste zu und gehören Sie nicht zu den Ausnahmen, sollten Sie Ihre Website prüfen lassen.
Achtung: Wer Produkte in Verkehr bringt statt nur Dienstleistungen anzubieten, kann trotz Kleinstunternehmer-Status betroffen sein. Im Zweifel lohnt eine Einzelfallprüfung.
WCAG 2.1 AA in der Praxis
Automatische Tools finden nur einen Teil der Barrieren. Deshalb testen wir zusätzlich manuell – mit Tastatur, Zoom und Screenreader.
Text und Bedienelemente erreichen die WCAG-Kontrastwerte – mindestens 4,5:1 bei normalem Fließtext. Informationen werden nie nur über Farbe vermittelt.
Navigation, Menüs, Formulare und Dialoge funktionieren vollständig ohne Maus – in logischer Reihenfolge und ohne Tastaturfallen.
Saubere Überschriften-Hierarchie, Landmarks wie Header, Navigation und Hauptinhalt sowie aussagekräftige Alternativtexte für Bilder.
Sichtbare Beschriftungen, verständliche Fehlermeldungen und Pflichtfelder, die nicht nur farblich markiert sind.
Ein deutlich sichtbarer Fokusrahmen zeigt jederzeit, wo sich Tastaturnutzer auf der Seite befinden.
Die Seite bleibt bei 200 % Textvergrößerung und 400 % Zoom nutzbar – ohne abgeschnittene Inhalte oder horizontales Scrollen.
Untertitel für Videos, Alternativen für reine Audioinhalte und keine automatisch startenden Medien ohne Pause-Möglichkeit.
Wir erstellen die Erklärung mit aktuellem Umsetzungsstand, bekannten Einschränkungen und einem Weg, Barrieren zu melden.
Auch der Consent-Dialog muss per Tastatur und Screenreader bedienbar sein – sonst ist schon der Einstieg in Ihre Website eine Barriere.
Pakete
Der Umfang ist immer individuell. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach dem kostenlosen Erstgespräch bzw. dem Check.
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BFSG-Barrierefreiheits-Check anfragenNachrüsten
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Behebung der gefundenen Mängel an bestehenden Websites und Shops inklusive Barrierefreiheitserklärung.
Barrierefreiheit nachrüsten anfragenNeu bauen
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Neue Unternehmenswebsite oder Shop, von Anfang an barrierefrei nach WCAG 2.1 AA umgesetzt.
Barrierefreie Website neu anfragenSie brauchen ohnehin eine neue Website, aber nicht die volle BFSG-Konformität? Unsere Unternehmenswebsite setzen wir barrierearm um – mit guten Kontrasten, Tastaturbedienung und semantischem HTML. Für Shops mit Verbraucherkunden lohnt der Blick auf unsere Online-Shops.
Warum Keep IT Fair
Eine Website muss mehr können als barrierefrei sein. Wir kommen aus der IT-Sicherheit und betrachten Barrierefreiheit, Datenschutz und Performance gemeinsam – statt drei Dienstleister zu koordinieren.
Als IT-Sicherheitsdienstleister härten wir jede Website: SSL, Security-Header, aktuelle Software und sichere Formulare.
Datenschutz, Cookie-Consent und Rechtstexte sauber eingebunden – und ebenfalls barrierefrei bedienbar.
Schlanker Code und optimierte Bilder für gute Core Web Vitals. Semantisches HTML hilft dabei Screenreadern und Suchmaschinen gleichermaßen.
Unser Vorgehen
Automatisierte Prüfung plus manuelle Tests mit Tastatur, Zoom und Screenreader an Ihren wichtigsten Seiten und Funktionen.
Sie erhalten eine priorisierte Mängelliste nach WCAG 2.1 AA – schwerwiegende Barrieren zuerst, mit konkreten Lösungsvorschlägen.
Wir beheben die Mängel an Ihrer bestehenden Website oder Ihrem Shop. Ist das System veraltet, ist ein barrierefreier Neubau oft wirtschaftlicher.
Wir formulieren und veröffentlichen die Erklärung mit Umsetzungsstand, bekannten Ausnahmen und Feedback-Möglichkeit.
Neue Inhalte können neue Barrieren erzeugen. Eine regelmäßige Nachprüfung hält Ihre Website dauerhaft auf dem richtigen Stand.
Referenzen
Ihr Projekt könnte hier stehen. Sprechen Sie uns an — wir zeigen Ihnen, was für Ihr Unternehmen möglich ist.
Projekt anfragenFAQ
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Eine Übergangsfrist für bestehende Websites gibt es nicht: Auch Online-Angebote, die schon seit Jahren laufen, müssen die Anforderungen erfüllen, sofern sie unter das Gesetz fallen.
Das hängt davon ab, was Ihre Website tut und an wen sie sich richtet. Betroffen sind vor allem Websites, über die Verbraucher Dienstleistungen nutzen – etwa Online-Shops, Terminbuchungen oder Vertragsabschlüsse. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanz sind bei Dienstleistungen ausgenommen, reine B2B-Angebote grundsätzlich nicht erfasst. Im Erstgespräch geben wir eine Einschätzung – das ist keine Rechtsberatung.
Nein. Overlay-Tools legen eine Bedienleiste über die Website, ändern aber nichts am zugrunde liegenden Code. Fehlende Alternativtexte, falsche Überschriften, nicht bedienbare Menüs oder unbeschriftete Formularfelder bleiben bestehen. Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA entsteht nur durch eine saubere Umsetzung im Quellcode und in den Inhalten.
Der Aufwand hängt vor allem vom Umfang der Website, der Anzahl der Seiten und Vorlagen, interaktiven Elementen wie Formularen, Shop oder Terminbuchung sowie davon ab, ob eine bestehende Website nachgerüstet oder neu gebaut wird. Deshalb nennen wir keine Pauschalpreise: Nach dem kostenlosen Erstgespräch bzw. dem BFSG-Check erhalten Sie ein Festpreisangebot.
Maßgeblich ist die europäische Norm EN 301 549, die für Websites auf die WCAG 2.1 in der Konformitätsstufe AA verweist. Dazu gehören unter anderem ausreichende Kontraste, vollständige Tastaturbedienbarkeit, Alternativtexte, verständliche Formulare und Kompatibilität mit Screenreadern.
Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 100.000 € möglich. Zusätzlich besteht das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.
Ja. Eine barrierefreie Website ist für alle Besucher leichter zu bedienen, etwa auf dem Smartphone oder bei schlechten Lichtverhältnissen. Saubere Überschriften, Alternativtexte und semantisches HTML helfen außerdem Suchmaschinen und KI-Suchsystemen, Ihre Inhalte zu verstehen.