DORA Beratung für Finanzunternehmen in Hamburg & Norderstedt

Der Digital Operational Resilience Act gilt seit dem 17. Januar 2025 unmittelbar. Wir klären Ihre Betroffenheit, schließen die Lücken und bauen die Nachweise auf, die die Aufsicht erwartet.

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Digitale Widerstandsfähigkeit wird für den Finanzsektor zur Pflicht

Der Digital Operational Resilience Act — Verordnung (EU) 2022/2554 — ist der einheitliche europäische Rahmen für die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor. Er gilt seit dem 17. Januar 2025 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Die Grundidee: Finanzunternehmen müssen nicht nur Angriffe abwehren, sondern auch dann handlungsfähig bleiben, wenn IT-Systeme ausfallen — durch einen Cyberangriff, einen Dienstleisterausfall oder eine technische Störung.

Neu ist vor allem die Tiefe. DORA verlangt keine allgemeinen Absichtserklärungen, sondern nachweisbare Prozesse: ein gepflegtes Informationsregister, klassifizierte Vorfälle mit engen Meldefristen, ein jährliches Testprogramm und vertraglich abgesicherte IKT-Dienstleister.

Für die deutsche Aufsicht ist die BaFin zuständig. Kritisch eingestufte IKT-Drittdienstleister werden zusätzlich direkt von den europäischen Aufsichtsbehörden überwacht.

Anwendbar seit
17. Januar 2025
Unmittelbar geltende EU-Verordnung, keine nationale Umsetzung nötig
Betroffene Entitäten
Rund 20 Kategorien
Vom Kreditinstitut bis zum Kryptowerte-Dienstleister
Erstmeldung Vorfall
4 Stunden
Nach Einstufung als schwerwiegend, spätestens 24 h nach Kenntnis
Informationsregister
Meldepflichtig
Alle IKT-Vertragsverhältnisse im vorgegebenen Format an die BaFin

Die fünf Säulen von DORA

DORA ist entlang von fünf Themenblöcken aufgebaut. Jede Säule bringt eigene Nachweispflichten mit — und in der Praxis unterschiedlich viel Aufwand. Erfahrungsgemäß unterschätzen Unternehmen vor allem Säule vier.

01

IKT-Risikomanagement

Art. 5–16

Ein dokumentierter Rahmen für die Steuerung von IKT-Risiken — mit klarer Verantwortung des Leitungsorgans, Schutz- und Erkennungsmaßnahmen, Business-Continuity- und Wiederherstellungsplänen sowie regelmäßiger Überprüfung.

Governance & Verantwortung der Geschäftsleitung
Asset- und Kritikalitätsinventar
Business Continuity & Wiederanlaufpläne
Backup-, Wiederherstellungs- und Testkonzepte
02

Behandlung & Meldung von IKT-Vorfällen

Art. 17–23

Ein durchgängiger Prozess von der Erkennung über die Klassifizierung bis zur fristgerechten Meldung an die Aufsicht — inklusive Kundeninformation und Auswertung nach dem Vorfall.

Erkennung & einheitliche Klassifizierung
Meldeprozess mit definierten Rollen
Fristenmanagement 4 h / 72 h / 1 Monat
Root-Cause-Analyse & Lessons Learned
03

Testen der digitalen Resilienz

Art. 24–27

Regelmäßige Tests der IKT-Systeme — von Schwachstellenscans und Penetrationstests bis zu bedrohungsgeleiteten Penetrationstests (TLPT) für bedeutende Institute.

Jährliches Basis-Testprogramm
Schwachstellen- & Penetrationstests
Szenariobasierte Notfallübungen
TLPT alle drei Jahre für bedeutende Institute
04

IKT-Drittparteienrisiko

Art. 28–44

Systematische Steuerung ausgelagerter IT-Leistungen: Vorabprüfung von Dienstleistern, vertragliche Mindestinhalte, Konzentrationsrisiken, Unterauftragsketten und belastbare Ausstiegsstrategien.

Informationsregister aller IKT-Verträge
Vertragliche Mindestinhalte nach Art. 30
Due Diligence & laufende Überwachung
Exit-Strategien für kritische Funktionen
05

Informationsaustausch

Art. 45

Freiwilliger, geschützter Austausch von Bedrohungsinformationen zwischen Finanzunternehmen — um Angriffsmuster früher zu erkennen und gemeinsam schneller zu reagieren.

Teilnahme an Austauschgemeinschaften
Threat-Intelligence-Quellen anbinden
Rechtssicherer Rahmen für den Austausch
Verwertung im eigenen Risikomanagement

Die Uhr läuft ab der Einstufung

Schwerwiegende IKT-Vorfälle sind der Aufsicht in einem dreistufigen Verfahren zu melden. Die kritische Stelle ist nicht die Meldung selbst, sondern die Klassifizierung davor: Wer nicht innerhalb von Minuten entscheiden kann, ob ein Vorfall als schwerwiegend gilt, verliert die Frist bereits im Ansatz.

Deshalb bauen wir den Meldeprozess immer zusammen mit einer klaren Klassifizierungslogik, festen Rollen und vorbereiteten Meldevorlagen auf — und üben ihn mindestens einmal durch, bevor der Ernstfall eintritt.

Incident Response als Basis für DORA
Erstmeldung4 Stunden

nach Einstufung als schwerwiegend, spätestens 24 h nach Kenntnis

Zwischenmeldung72 Stunden

nach der Erstmeldung — mit aktualisiertem Lagebild

Abschlussbericht1 Monat

nach der Zwischenmeldung — inklusive Ursachenanalyse

Wer unter DORA fällt

DORA erfasst den Finanzsektor sehr breit — deutlich breiter, als viele erwarten. Auch kleinere Institute und Dienstleister sind betroffen, wenn auch teilweise mit Erleichterungen über das Proportionalitätsprinzip.

Kreditinstitute & Zahlungsinstitute
E-Geld-Institute & Kryptowerte-Dienstleister
Versicherungs- & Rückversicherungsunternehmen
Wertpapierfirmen & Handelsplätze
Kapitalverwaltungsgesellschaften & AIFM
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
Zentralverwahrer & zentrale Gegenparteien
Ratingagenturen & Schwarmfinanzierungsdienstleister
Als kritisch eingestufte IKT-Drittdienstleister

Und wenn Sie IT-Dienstleister für Finanzunternehmen sind?

Dann trifft Sie DORA über Ihre Kunden. Finanzunternehmen müssen ihre IKT-Verträge an die Mindestinhalte aus Artikel 30 anpassen — Zugriffs- und Auditrechte, Informationspflichten bei Vorfällen, Service-Level, Regelungen zur Unterbeauftragung und dokumentierte Ausstiegsszenarien. Wer diese Anforderungen nicht erfüllen kann, verliert im Zweifel den Auftrag. Wir bereiten Sie auf diese Gespräche vor, statt sie über sich ergehen zu lassen.

Wobei wir Sie konkret unterstützen

Betroffenheitsanalyse

Wir klären belastbar, ob und in welchem Umfang DORA für Sie gilt — inklusive Prüfung, ob das vereinfachte IKT-Risikomanagement nach dem Proportionalitätsprinzip greift.

Gap-Analyse & Roadmap

Strukturierter Abgleich Ihres Ist-Zustands gegen alle fünf DORA-Säulen, mit Reifegradbewertung und priorisiertem Maßnahmenplan.

IKT-Risikomanagement aufbauen

Wir erstellen oder überarbeiten Ihren IKT-Risikomanagementrahmen: Richtlinien, Rollen, Asset-Inventar, Schutzmaßnahmen und Notfallplanung.

Vorfallmanagement & Meldeprozess

Klassifizierungslogik, Meldewege, Eskalationsmatrix und Meldevorlagen — damit die 4-Stunden-Frist im Ernstfall auch wirklich hält.

Informationsregister & Verträge

Aufbau und Pflege des Informationsregisters, Prüfung Ihrer IKT-Verträge auf die Mindestinhalte nach Artikel 30 und Entwicklung von Exit-Strategien.

Resilienztests & Übungen

Planung und Durchführung des jährlichen Testprogramms: Schwachstellenscans, Penetrationstests und szenariobasierte Notfallübungen.

In fünf Schritten zur nachweisbaren Resilienz

01

Scoping & Betroffenheit

Klärung der Anwendbarkeit, Abgrenzung zu NIS2, Identifikation kritischer und wichtiger Funktionen sowie Prüfung von Erleichterungen.

02

Gap-Analyse

Strukturierte Erhebung des Ist-Zustands über alle fünf Säulen, Bewertung des Reifegrads und Dokumentation der Abweichungen.

03

Priorisierung & Roadmap

Bewertung nach Risiko, Aufsichtsrelevanz und Aufwand. Ergebnis ist ein realistischer Umsetzungsplan mit Zuständigkeiten und Terminen.

04

Umsetzung

Begleitung bei Richtlinien, technischen Maßnahmen, Registeraufbau, Vertragsanpassung und Schulung der beteiligten Rollen.

05

Nachweis & Fortschreibung

Aufbau der Nachweisdokumentation für die Aufsicht sowie regelmäßige Reviews, damit die Resilienz auch nach dem Projekt gepflegt wird.

DORA in der Metropolregion Hamburg

Hamburg ist ein bedeutender Finanz- und Versicherungsstandort — von Privatbanken über Versicherer und Vermögensverwalter bis zu Zahlungsdienstleistern und FinTechs. Viele dieser Häuser sind mittelständisch organisiert und haben keine eigene Compliance-Abteilung mit freien Kapazitäten für ein zusätzliches Regulierungsprojekt.

Genau da setzen wir an: als lokaler Partner aus Norderstedt, der auch vor Ort ist, wenn es um Workshops, Interviews mit Fachbereichen oder die Vorbereitung eines Aufsichtsgesprächs geht. Kein anonymes Beratungshaus, sondern ein fester Ansprechpartner.

Verwandte Leistungen

Häufige Fragen

Was ist DORA und seit wann gilt die Verordnung?

DORA steht für Digital Operational Resilience Act (Verordnung (EU) 2022/2554). Die EU-Verordnung regelt die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und gilt europaweit unmittelbar seit dem 17. Januar 2025. Anders als eine Richtlinie muss DORA nicht erst in nationales Recht übertragen werden — sie gilt direkt.

Welche Unternehmen fallen unter DORA?

DORA erfasst rund 20 Kategorien von Finanzunternehmen: Kreditinstitute, Versicherungen und Rückversicherungen, Wertpapierfirmen, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Kryptowerte-Dienstleister, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, Handelsplätze, Zentralverwahrer, Ratingagenturen und Schwarmfinanzierungsdienstleister. Zusätzlich können IKT-Drittdienstleister von den europäischen Aufsichtsbehörden als kritisch eingestuft und direkt beaufsichtigt werden.

Gilt DORA auch für IT-Dienstleister?

Indirekt fast immer, direkt nur teilweise. Wer Finanzunternehmen mit IKT-Leistungen beliefert, muss die vertraglichen Mindestanforderungen aus Artikel 30 DORA erfüllen — etwa Zugriffs- und Auditrechte, Ausstiegsstrategien, Service-Level und Unterauftragsregelungen. Als kritisch eingestufte IKT-Drittdienstleister unterliegen darüber hinaus einer direkten europäischen Aufsicht.

Wie unterscheidet sich DORA von NIS2?

DORA ist für Finanzunternehmen die speziellere Regelung und geht NIS2 in diesem Bereich vor (lex specialis). Wer als Finanzunternehmen unter DORA fällt, erfüllt die entsprechenden Cybersicherheitspflichten über DORA. Für alle anderen Sektoren bleibt NIS2 maßgeblich. Inhaltlich überschneiden sich beide stark — bestehende NIS2- oder ISO 27001-Arbeit lässt sich meist gut auf DORA anrechnen.

Welche Meldefristen gelten bei schwerwiegenden IKT-Vorfällen?

Nach der Einstufung eines Vorfalls als schwerwiegend ist eine Erstmeldung innerhalb von 4 Stunden erforderlich, spätestens jedoch 24 Stunden nach Kenntnisnahme. Es folgt eine Zwischenmeldung innerhalb von 72 Stunden und ein Abschlussbericht spätestens einen Monat nach der Zwischenmeldung. Ohne eingeübten Prozess sind diese Fristen kaum einzuhalten.

Was ist das Informationsregister und wer muss es führen?

Jedes betroffene Finanzunternehmen muss ein Register aller vertraglichen Vereinbarungen über IKT-Dienstleistungen führen und der zuständigen Aufsicht — in Deutschland der BaFin — regelmäßig übermitteln. Erfasst werden unter anderem Dienstleister, unterstützte kritische Funktionen, Unterauftragsketten und Ausstiegsstrategien. Das Register ist in einem strikt vorgegebenen Format zu liefern.

Wie fangen wir mit DORA am besten an?

Mit einer Betroffenheitsklärung und einer Gap-Analyse. Erst wird geklärt, ob und in welchem Umfang DORA für Sie gilt und ob Erleichterungen im Rahmen des Proportionalitätsprinzips greifen. Danach zeigt die Gap-Analyse, welche der fünf DORA-Säulen bereits abgedeckt sind und wo konkret nachgesteuert werden muss.

Wie weit sind Sie bei DORA?

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Betroffenheit und zeigen, wo der größte Handlungsbedarf liegt — ohne Verpflichtung.

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