Was ist DORA und seit wann gilt die Verordnung?
DORA steht für Digital Operational Resilience Act (Verordnung (EU) 2022/2554). Die EU-Verordnung regelt die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und gilt europaweit unmittelbar seit dem 17. Januar 2025. Anders als eine Richtlinie muss DORA nicht erst in nationales Recht übertragen werden — sie gilt direkt.
Welche Unternehmen fallen unter DORA?
DORA erfasst rund 20 Kategorien von Finanzunternehmen: Kreditinstitute, Versicherungen und Rückversicherungen, Wertpapierfirmen, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Kryptowerte-Dienstleister, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, Handelsplätze, Zentralverwahrer, Ratingagenturen und Schwarmfinanzierungsdienstleister. Zusätzlich können IKT-Drittdienstleister von den europäischen Aufsichtsbehörden als kritisch eingestuft und direkt beaufsichtigt werden.
Gilt DORA auch für IT-Dienstleister?
Indirekt fast immer, direkt nur teilweise. Wer Finanzunternehmen mit IKT-Leistungen beliefert, muss die vertraglichen Mindestanforderungen aus Artikel 30 DORA erfüllen — etwa Zugriffs- und Auditrechte, Ausstiegsstrategien, Service-Level und Unterauftragsregelungen. Als kritisch eingestufte IKT-Drittdienstleister unterliegen darüber hinaus einer direkten europäischen Aufsicht.
Wie unterscheidet sich DORA von NIS2?
DORA ist für Finanzunternehmen die speziellere Regelung und geht NIS2 in diesem Bereich vor (lex specialis). Wer als Finanzunternehmen unter DORA fällt, erfüllt die entsprechenden Cybersicherheitspflichten über DORA. Für alle anderen Sektoren bleibt NIS2 maßgeblich. Inhaltlich überschneiden sich beide stark — bestehende NIS2- oder ISO 27001-Arbeit lässt sich meist gut auf DORA anrechnen.
Welche Meldefristen gelten bei schwerwiegenden IKT-Vorfällen?
Nach der Einstufung eines Vorfalls als schwerwiegend ist eine Erstmeldung innerhalb von 4 Stunden erforderlich, spätestens jedoch 24 Stunden nach Kenntnisnahme. Es folgt eine Zwischenmeldung innerhalb von 72 Stunden und ein Abschlussbericht spätestens einen Monat nach der Zwischenmeldung. Ohne eingeübten Prozess sind diese Fristen kaum einzuhalten.
Was ist das Informationsregister und wer muss es führen?
Jedes betroffene Finanzunternehmen muss ein Register aller vertraglichen Vereinbarungen über IKT-Dienstleistungen führen und der zuständigen Aufsicht — in Deutschland der BaFin — regelmäßig übermitteln. Erfasst werden unter anderem Dienstleister, unterstützte kritische Funktionen, Unterauftragsketten und Ausstiegsstrategien. Das Register ist in einem strikt vorgegebenen Format zu liefern.
Wie fangen wir mit DORA am besten an?
Mit einer Betroffenheitsklärung und einer Gap-Analyse. Erst wird geklärt, ob und in welchem Umfang DORA für Sie gilt und ob Erleichterungen im Rahmen des Proportionalitätsprinzips greifen. Danach zeigt die Gap-Analyse, welche der fünf DORA-Säulen bereits abgedeckt sind und wo konkret nachgesteuert werden muss.