Fällt Ihr Unternehmen unter NIS2?

Prüfen Sie in sechs Fragen, ob Ihr Unternehmen voraussichtlich als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung gilt. Kostenlos, anonym und ohne Datenübertragung.

Zum SelbstcheckPersönlich prüfen lassen

Wer ist von NIS2 betroffen?

Betroffen ist, wer in einem kritischen Sektor tätig ist und die Größenschwelle erreicht. Die Schwelle liegt bei 50 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme.

Seit dem 6. Dezember 2025 ist das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) in Kraft. Die Pflichten stehen im neuen BSI-Gesetz (BSIG). Es setzt die Richtlinie (EU) 2022/2555 in deutsches Recht um.

Unternehmen müssen ihre Betroffenheit selbst prüfen. Eine Mitteilung der Behörde gibt es nicht. Wer betroffen ist, muss sich beim BSI registrieren und Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.

Sektor

Tätigkeit in einem Sektor der Anlage 1 (hohe Kritikalität) oder Anlage 2 (sonstige kritische Sektoren) zum BSIG.

Mitarbeitende

Ab 50 Mitarbeitenden kann ein Unternehmen wichtig sein, ab 250 besonders wichtig (Anlage 1).

Umsatz und Bilanz

Mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme. Für besonders wichtig: über 50 Mio. € Umsatz und über 43 Mio. € Bilanz.

Lieferkette

Wer betroffene Unternehmen beliefert, ist mittelbar betroffen und bekommt Anforderungen vertraglich weitergereicht.

NIS2-Betroffenheit in sechs Fragen prüfen

Beantworten Sie alle Fragen. Das Ergebnis erscheint direkt unter dem Formular.

Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.

01Erbringt Ihr Unternehmen einen dieser Dienste?

Für diese Dienste gilt NIS2 teilweise unabhängig von der Unternehmensgröße.

02In welchem Sektor ist Ihr Unternehmen hauptsächlich tätig?

Vereinfachte Übersicht der Anlagen 1 und 2 zum BSIG. Maßgeblich ist die Geschäftstätigkeit, nicht die Branchenbezeichnung.

03Wie viele Mitarbeitende hat Ihr Unternehmen?

Gezählt wird in Vollzeitäquivalenten. Partner- und verbundene Unternehmen können mitzuzählen sein.

04Wie hoch ist Ihr Jahresumsatz?
05Wie hoch ist Ihre Jahresbilanzsumme?
06Beliefern Sie Unternehmen, die selbst unter NIS2 fallen?

Zum Beispiel als IT-Dienstleister, Softwarelieferant, Komponentenhersteller oder Wartungspartner.

0 von 6 Fragen beantwortet. Das Ergebnis erscheint, sobald alle Fragen beantwortet sind.

Wichtig oder besonders wichtig – was ist der Unterschied?

Die Pflichten sind weitgehend gleich. Unterschiede gibt es bei der Aufsicht und bei der Höhe möglicher Bußgelder.

Besonders wichtige Einrichtung

  • Anlage-1-Sektor und ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz und über 43 Mio. € Bilanz
  • Qualifizierte Vertrauensdienste, TLD-Registries und DNS-Dienste unabhängig von der Größe
  • Betreiber kritischer Anlagen
  • Proaktive Aufsicht: Das BSI kann ohne Anlass prüfen

Wichtige Einrichtung

  • Anlage-1-Sektor ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. € Umsatz und Bilanz, unterhalb der Schwelle für besonders wichtig
  • Anlage-2-Sektor ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. € Umsatz und Bilanz
  • Aufsicht in der Regel anlassbezogen, etwa nach einem Vorfall
  • Gleiche Kernpflichten: Registrierung, Risikomanagement, Meldungen

Vereinfachte Darstellung, keine Rechtsberatung. Verbindliche Prüfung: NIS-2-Betroffenheitsprüfung des BSI

Betroffenheit verbindlich klären lassen

Der Selbstcheck ersetzt keine Einzelfallprüfung. Wir ordnen Ihre Tätigkeiten den Sektoren zu und dokumentieren das Ergebnis nachvollziehbar.

NIS2-Betroffenheitsprüfung (kostenloses Erstgespräch)

Kostenlos

30-minütiges Erstgespräch mit Einschätzung, ob und in welcher Kategorie Ihr Unternehmen unter NIS2 fällt.

  • Einordnung nach Sektor und Größe
  • Hinweise zur Lieferkettenrolle
  • Konkrete nächste Schritte

Schriftliche Betroffenheitsanalyse

Festpreis nach kostenlosem Erstgespräch

Dokumentierte Einordnung nach Sektor, Größe und Lieferkettenrolle – als Nachweis gegenüber Geschäftsführung, Kunden und Prüfern.

  • Schriftliche, begründete Einordnung
  • Nachweis für Kunden und Prüfer
  • Berücksichtigung verbundener Unternehmen

Angebot anfragen

Nach der Betroffenheitsprüfung

NIS2 Beratung
Überblick über Pflichten, Sektoren und unser Vorgehen
NIS2-Registrierung beim BSI
Schritt für Schritt: Wer sich wie und bis wann registrieren muss
Was kostet NIS2?
Kostentreiber, Aufwand und Bußgeldrisiko im Vergleich
Externer Informationssicherheitsbeauftragter
Benannter ISB für NIS2-pflichtige Unternehmen
IT-Sicherheitsaudits
Bestandsaufnahme als Grundlage für Ihre Risikobewertung

Häufige Fragen

Wie finde ich heraus, ob mein Unternehmen unter NIS2 fällt?

Entscheidend sind drei Fragen: Sind Sie in einem Sektor der Anlage 1 oder 2 zum BSIG tätig? Erreichen Sie die Größenschwelle von 50 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme? Und erbringen Sie einen Dienst, für den NIS2 unabhängig von der Größe gilt? Eine erste Einschätzung gibt unser Selbstcheck, verbindlich ist die Prüfung mit dem Werkzeug des BSI.

Welche Schwellenwerte gelten für NIS2?

Wichtige Einrichtung kann sein, wer in einem betroffenen Sektor mindestens 50 Mitarbeitende hat oder mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz und mehr als 10 Mio. € Jahresbilanzsumme. Besonders wichtig sind Einrichtungen aus Anlage 1 ab 250 Mitarbeitenden oder mit mehr als 50 Mio. € Umsatz und mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme.

Gibt es Unternehmen, die unabhängig von ihrer Größe betroffen sind?

Ja. Qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, Top-Level-Domain-Registries und DNS-Diensteanbieter fallen unabhängig von der Größe unter NIS2. Auch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Anbieter öffentlich zugänglicher TK-Dienste sowie Betreiber kritischer Anlagen sind gesondert geregelt.

Was bedeutet „mittelbar betroffen“ für Zulieferer?

Betroffene Unternehmen müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette steuern. Sie geben deshalb Anforderungen an ihre Lieferanten weiter, etwa per Vertrag, Fragebogen oder Audit. Auch wenn Sie selbst nicht unter NIS2 fallen, müssen Sie dann nachweisen, dass Ihre IT angemessen geschützt ist.

Ist der Selbstcheck auf dieser Seite rechtsverbindlich?

Nein. Der Selbstcheck ist eine vereinfachte Ersteinschätzung und keine Rechtsberatung. Sonderfälle wie verbundene Unternehmen oder vernachlässigbare Nebentätigkeiten bildet er nicht ab. Ihre Antworten werden nicht übertragen und nicht gespeichert.

Was kostet eine Betroffenheitsprüfung bei Keep IT Fair?

Das Erstgespräch mit Einschätzung ist kostenlos. Für eine schriftliche Betroffenheitsanalyse als Nachweis für Geschäftsführung, Kunden und Prüfer erhalten Sie nach dem Erstgespräch ein Festpreisangebot, da der Aufwand etwa von der Zahl der Tätigkeiten und verbundenen Unternehmen abhängt.

Was muss ich tun, wenn mein Unternehmen betroffen ist?

Zuerst registrieren Sie sich beim BSI. Danach folgen eine Gap-Analyse, ein Maßnahmenplan und die Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen. Parallel richten Sie die Meldewege für erhebliche Sicherheitsvorfälle ein.

Unsicher, ob NIS2 für Sie gilt?

Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihr Unternehmen ein und zeigen die nächsten Schritte.

Datenschutz & Cookies

Wir respektieren Ihre Privatsphäre

Wir nutzen Cookies und Google Analytics, um unsere Website zu verbessern und den Datenverkehr zu analysieren. Notwendige Cookies sind immer aktiv. Mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies
Session-Verwaltung, Sicherheit. Immer aktiv.
Immer aktiv
Google Analytics (GA4)
Nutzungsstatistiken zur Website-Verbesserung. Wird erst nach Ihrer Zustimmung geladen, ohne Werbe-Tracking.
Optional