Wer muss sich unter NIS2 beim BSI registrieren?
Jedes Unternehmen, das als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung unter NIS2 fällt. Die Registrierung ist Pflicht und erfolgt aktiv durch das Unternehmen. Das BSI schreibt betroffene Unternehmen nicht an.
Bis wann muss die Registrierung erfolgen?
Spätestens drei Monate, nachdem Ihr Unternehmen die Kriterien erstmals erfüllt. Wer schon bei Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungsgesetzes am 6. Dezember 2025 betroffen war, hätte sich bis Anfang März 2026 registrieren müssen. Wer das versäumt hat, sollte es umgehend nachholen.
Was brauche ich für die Registrierung im BSI-Portal?
Laut BSI erfolgt die Anmeldung über „Mein Unternehmenskonto“, für das ein ELSTER-Organisationszertifikat nötig ist. Dazu kommen Unternehmensdaten wie Name, Rechtsform, Sektor, Kontaktdaten, öffentliche IP-Adressbereiche und die EU-Mitgliedstaaten, in denen Sie Dienste erbringen.
Wie lange dauert die Registrierung?
Die Eingabe im Portal selbst ist überschaubar. Zeit kostet meist die Vorbereitung: das ELSTER-Organisationszertifikat beantragen, die Sektorzuordnung klären und IP-Adressbereiche zusammenstellen. Planen Sie dafür einige Tage bis wenige Wochen ein.
Welche Meldepflichten gelten nach der Registrierung?
Erhebliche Sicherheitsvorfälle melden Sie dem BSI in drei Stufen: eine Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, eine Meldung innerhalb von 72 Stunden und einen Abschlussbericht spätestens einen Monat nach der Meldung.
Was kostet die Begleitung der Registrierung?
Das Erstgespräch zur Betroffenheit ist kostenlos. Für die Begleitung der BSI-Registrierung inklusive Vorbereitung aller Angaben und Einrichtung der Meldewege erhalten Sie danach ein Festpreisangebot mit klar beschriebenem Umfang.