NIS2: Registrierung beim BSI Schritt für Schritt

Wer unter NIS2 fällt, muss sich selbst beim BSI registrieren. Hier erfahren Sie, bis wann, mit welchen Daten und was danach an Meldepflichten folgt.

Registrierung begleiten lassenBetroffenheit prüfen

Jede wichtige und besonders wichtige Einrichtung

Registrieren muss sich jedes Unternehmen, das unter NIS2 fällt. Das BSI fordert niemanden dazu auf. Sie müssen Ihre Betroffenheit selbst feststellen.

Grundlage ist das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG), in Kraft seit dem 6. Dezember 2025. Die Registrierungspflicht steht im neuen BSI-Gesetz (BSIG) und setzt die Richtlinie (EU) 2022/2555 um.

Aktuelle Hinweise zum Verfahren veröffentlicht das BSI im Bereich NIS-2 auf bsi.bund.de .

Frist: drei Monate

Sie müssen sich spätestens drei Monate nach Erfüllen der Kriterien registrieren. Das gilt auch, wenn Ihr Unternehmen wächst oder eine neue Tätigkeit aufnimmt.

Frist verpasst?

Wer schon bei Inkrafttreten betroffen war, hätte sich bis Anfang März 2026 registrieren müssen. Wer das versäumt hat, sollte es umgehend nachholen.

In sechs Schritten zur NIS2-Registrierung

  1. Betroffenheit klären

    Prüfen Sie Sektor, Größe und Sonderfälle. Ohne klare Einordnung als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung können Sie die Registrierung nicht korrekt ausfüllen.

    Zum Betroffenheits-Selbstcheck
  2. ELSTER-Organisationszertifikat beantragen

    Laut BSI läuft die Anmeldung über „Mein Unternehmenskonto“. Dafür brauchen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Die Zugangsdaten kommen per Post. Starten Sie diesen Schritt deshalb früh.

  3. Unternehmenskonto einrichten

    Mit dem Zertifikat richten Sie „Mein Unternehmenskonto“ ein. Legen Sie fest, wer im Unternehmen Zugriff erhält und die Registrierung verantwortet.

  4. Daten zusammenstellen

    Sammeln Sie alle Pflichtangaben vorab in einem Dokument. Das spart Zeit im Portal und dient später als Nachweis.

  5. Im BSI-Portal registrieren

    Übermitteln Sie die Angaben über das Portal des BSI. Ändern sich später Angaben wie Kontaktdaten oder IP-Bereiche, müssen Sie diese aktualisieren.

  6. Meldewege einrichten

    Legen Sie fest, wer einen Vorfall bewertet und meldet, auch am Wochenende. Hinterlegen Sie Vorlagen für Frühwarnung, Meldung und Abschlussbericht.

Diese Daten brauchen Sie für die Registrierung

Halten Sie diese Angaben bereit, bevor Sie das Portal öffnen. Besonders die IP-Adressbereiche und die genaue Sektorzuordnung kosten oft Zeit. Fragen Sie bei den IP-Adressen Ihren Internetanbieter oder IT-Dienstleister.

  • Name des Unternehmens
  • Rechtsform (und ggf. Handelsregisternummer)
  • Sektor und Teilsektor nach Anlage 1 oder 2 zum BSIG
  • Anschrift und aktuelle Kontaktdaten inklusive E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Eine erreichbare Ansprechperson für das BSI
  • Öffentliche IP-Adressbereiche des Unternehmens
  • EU-Mitgliedstaaten, in denen Sie Ihre Dienste erbringen

Meldepflichten bei erheblichen Sicherheitsvorfällen

Mit der Registrierung erhalten Sie Zugang zu den Meldewegen des BSI. Erhebliche Vorfälle melden Sie in drei Stufen. Die Fristen beginnen, sobald Sie von dem Vorfall Kenntnis haben.

24 h

Frühwarnung

Erste Meldung nach Kenntnis eines erheblichen Vorfalls. Angabe, ob ein rechtswidriger Angriff vermutet wird und ob grenzüberschreitende Auswirkungen möglich sind.

72 h

Meldung

Bestätigt oder aktualisiert die Frühwarnung. Enthält eine erste Bewertung von Schweregrad und Auswirkungen sowie bekannte Kompromittierungsindikatoren.

1 Monat

Abschlussbericht

Ausführliche Beschreibung des Vorfalls, der Ursache, der ergriffenen Maßnahmen und möglicher grenzüberschreitender Auswirkungen.

Tipp: Üben Sie den Meldeprozess einmal mit einem fiktiven Vorfall. Unterstützung im Ernstfall bietet unser Incident-Response-Service.

Unser Angebot

Begleitung der BSI-Registrierung

Festpreis nach kostenlosem Erstgespräch

Vorbereitung aller Angaben, Begleitung der Registrierung beim BSI und Einrichtung der Meldewege. Sie behalten die Kontrolle über Ihr Unternehmenskonto. Wir bereiten vor, prüfen und begleiten.

Begleitung anfragen

Mehr zu NIS2

NIS2 Beratung
Überblick über Pflichten, Sektoren und unser Vorgehen
NIS2-Betroffenheitsprüfung
Kostenloser Selbstcheck: Fällt Ihr Unternehmen unter NIS2?
Was kostet NIS2?
Kostentreiber, Aufwand und Bußgeldrisiko im Vergleich
Externer Informationssicherheitsbeauftragter
Benannte Ansprechperson für BSI, Kunden und Prüfer
IT-Sicherheitsaudits
Bestandsaufnahme als Grundlage für Ihre Risikobewertung

Häufige Fragen

Wer muss sich unter NIS2 beim BSI registrieren?

Jedes Unternehmen, das als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung unter NIS2 fällt. Die Registrierung ist Pflicht und erfolgt aktiv durch das Unternehmen. Das BSI schreibt betroffene Unternehmen nicht an.

Bis wann muss die Registrierung erfolgen?

Spätestens drei Monate, nachdem Ihr Unternehmen die Kriterien erstmals erfüllt. Wer schon bei Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungsgesetzes am 6. Dezember 2025 betroffen war, hätte sich bis Anfang März 2026 registrieren müssen. Wer das versäumt hat, sollte es umgehend nachholen.

Was brauche ich für die Registrierung im BSI-Portal?

Laut BSI erfolgt die Anmeldung über „Mein Unternehmenskonto“, für das ein ELSTER-Organisationszertifikat nötig ist. Dazu kommen Unternehmensdaten wie Name, Rechtsform, Sektor, Kontaktdaten, öffentliche IP-Adressbereiche und die EU-Mitgliedstaaten, in denen Sie Dienste erbringen.

Wie lange dauert die Registrierung?

Die Eingabe im Portal selbst ist überschaubar. Zeit kostet meist die Vorbereitung: das ELSTER-Organisationszertifikat beantragen, die Sektorzuordnung klären und IP-Adressbereiche zusammenstellen. Planen Sie dafür einige Tage bis wenige Wochen ein.

Welche Meldepflichten gelten nach der Registrierung?

Erhebliche Sicherheitsvorfälle melden Sie dem BSI in drei Stufen: eine Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, eine Meldung innerhalb von 72 Stunden und einen Abschlussbericht spätestens einen Monat nach der Meldung.

Was kostet die Begleitung der Registrierung?

Das Erstgespräch zur Betroffenheit ist kostenlos. Für die Begleitung der BSI-Registrierung inklusive Vorbereitung aller Angaben und Einrichtung der Meldewege erhalten Sie danach ein Festpreisangebot mit klar beschriebenem Umfang.

Registrierung noch offen?

Wir klären mit Ihnen die Einordnung, bereiten die Angaben vor und richten die Meldewege ein.

Datenschutz & Cookies

Wir respektieren Ihre Privatsphäre

Wir nutzen Cookies und Google Analytics, um unsere Website zu verbessern und den Datenverkehr zu analysieren. Notwendige Cookies sind immer aktiv. Mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies
Session-Verwaltung, Sicherheit. Immer aktiv.
Immer aktiv
Google Analytics (GA4)
Nutzungsstatistiken zur Website-Verbesserung. Wird erst nach Ihrer Zustimmung geladen, ohne Werbe-Tracking.
Optional