KRITIS-Beratung: KRITIS-Dachgesetz und KRITIS-Audit sicher umsetzen

Keep IT Fair klärt, ob Ihre Anlagen unter das KRITIS-Dachgesetz fallen, erstellt Risikoanalyse und Resilienzplan und bereitet Sie auf den Nachweis nach § 39 BSIG (ehemals § 8a BSIG) vor – inklusive Begleitung während des Audits und Nacharbeiten.

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Kritische Infrastruktur schützen: Was regelt das KRITIS-Dachgesetz?

Kritische Infrastruktur – kurz KRITIS – sind Anlagen und Einrichtungen, ohne die Strom, Wasser, Gesundheitsversorgung, Lebensmittel oder Verkehr nicht funktionieren. Mit dem KRITIS-Dachgesetz gibt es in Deutschland erstmals einen bundeseinheitlichen Rahmen für den physischen Schutz kritischer Infrastruktur. Es setzt die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) um und verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen, ihre Dienstleistungen gegen Naturgefahren, technisches Versagen, Sabotage, Terrorismus und andere Störungen abzusichern.

Während das BSI-Gesetz nach der NIS2-Umsetzung die Cybersicherheit regelt, geht es im KRITIS-Dachgesetz um Resilienz im umfassenden Sinn: Gebäude und Anlagen, Zutritt und Personal, Notstrom und Redundanz, Krisenorganisation und Wiederanlauf. Für Betreiber bedeutet das zwei Regelwerke, die zusammen gedacht werden müssen.

KRITIS-Beratung heißt für uns deshalb nicht, ein weiteres Dokument zu produzieren. Wir verbinden Risikoanalyse, Resilienzplan und den Nachweis der IT-Sicherheit zu einem Vorgehen, das Ihre Fachbereiche nicht doppelt belastet und das gegenüber BBK und BSI belastbar ist.

In Kraft
seit März 2026
Bundeseinheitlicher Rahmen für die physische Resilienz
Geltungsbereich
10 Sektoren
Von Energie über Gesundheit bis Siedlungsabfallentsorgung
Regelschwellenwert
500.000 Personen
Versorgte Einwohner; Details regelt eine Rechtsverordnung
Meldepflicht
24 Stunden
Erhebliche Vorfälle über die Plattform von BBK und BSI
Bußgelder
bis 1 Mio. €
Gestaffelt nach Art des Verstoßes

KRITIS-Unternehmen: Wer ist betroffen?

Das KRITIS-Dachgesetz richtet sich an Betreiber kritischer Anlagen in zehn Sektoren. Kritisch ist eine Anlage, wenn sie eine kritische Dienstleistung erbringt und dabei einen Schwellenwert überschreitet – als Regelwert gilt die Versorgung von 500.000 Personen. Zusätzlich können die Länder weitere Anlagen in ihrer Zuständigkeit bestimmen.

Welche Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Einzelnen gelten, legt eine Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums fest – die sogenannte KRITIS-Verordnung. Sie ist nach unserem Stand (Oktober 2026) noch nicht erlassen. Bis dahin besteht keine Registrierungspflicht nach dem Dachgesetz – die Fristen beginnen erst mit der Verordnung, sind dann aber kurz.

Auch wer selbst nicht unter das Gesetz fällt, spürt es häufig: Betreiber geben Anforderungen an Dienstleister, Zulieferer und Wartungspartner weiter. Eine nachvollziehbare Einordnung schafft hier Klarheit für beide Seiten.

KRITIS-Sektoren nach dem Dachgesetz

  • Energie
  • Transport und Verkehr
  • Finanzwesen
  • Leistungen der Sozialversicherung und Grundsicherung
  • Gesundheitswesen
  • Wasser
  • Ernährung
  • Informationstechnik und Telekommunikation
  • Weltraum
  • Siedlungsabfallentsorgung

Für Teile des Finanzwesens sowie der Informationstechnik und Telekommunikation gelten Ausnahmen, weil dort eigene Regelwerke wie DORA greifen.

KRITIS-Anforderungen für Betreiber kritischer Anlagen

Die Pflichten bauen aufeinander auf und laufen ab der Registrierung. Wer heute mit Risikoanalyse und Resilienzplan beginnt, gerät nicht unter Zeitdruck, sobald die Verordnung in Kraft tritt.

3 Monate, nachdem die Anlage als kritisch gilt

Kritikalität prüfen & registrieren

Betreiber stellen selbst fest, ob ihre Anlagen als kritisch gelten, und registrieren sie auf der gemeinsamen Plattform von BBK und BSI. Angaben aus der BSI-Registrierung werden nach dem Once-Only-Prinzip berücksichtigt.

9 Monate nach Registrierung

Risikoanalyse & Risikobewertung

Naturgefahren, technisches Versagen, Sabotage, Terrorismus, menschliches Versagen: Alle Risiken für die kritische Dienstleistung werden bewertet – danach mindestens alle vier Jahre erneut.

10 Monate nach Registrierung

Resilienzmaßnahmen umsetzen

Technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen: physischer Schutz, Notfall- und Krisenmanagement, Wiederanlauf, Personalsicherheit, Schulungen und Übungen.

10 Monate nach Registrierung

Resilienzplan dokumentieren

Der Resilienzplan beschreibt die Maßnahmen und ihre Begründung nachvollziehbar – er ist die zentrale Unterlage gegenüber der Behörde und wird bei Änderungen fortgeschrieben.

10 Monate nach Registrierung

Meldewesen einrichten

Erhebliche Störungen sind innerhalb von 24 Stunden zu melden, ein ausführlicher Bericht folgt. Dafür braucht es klare Zuständigkeiten, Kriterien und erprobte Abläufe.

laufend

Verantwortung der Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung billigt die Resilienzmaßnahmen und überwacht ihre Umsetzung persönlich – Delegation entlastet sie davon nicht.

Stand: Oktober 2026. Die Fristen nach dem KRITIS-Dachgesetz beginnen mit der Registrierung, die die noch ausstehende Rechtsverordnung voraussetzt. Muster für Resilienzplan und Meldungen kündigt das BBK an. Wir halten Ihre Planung auf dem aktuellen Stand – diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

KRITIS-Audit nach § 39 BSIG (ehemals § 8a BSIG): Vorbereitung, Begleitung, Nacharbeiten

Betreiber kritischer Anlagen müssen dem BSI alle drei Jahre nachweisen, dass ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt sind – früher nach § 8a BSIG, seit der NIS2-Umsetzung nach § 39 BSIG. Der Nachweis entsteht durch Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen einer unabhängigen prüfenden Stelle. Werden Mängel festgestellt, kann das BSI einen Mängelbeseitigungsplan und den Nachweis der Beseitigung verlangen.

Keep IT Fair ist nicht die prüfende Stelle, sondern Ihr Partner auf dem Weg dorthin: Wir bereiten Sie gründlich auf die KRITIS-Prüfung vor, begleiten Sie während des Audits und setzen die Feststellungen danach mit Ihnen um. So gehen Sie gut vorbereitet ins Audit und kommen schnell zum vollständigen Nachweis.

Vor dem Audit

Vorbereitung

  • Geltungsbereich und kritische Dienstleistungen abgrenzen
  • Gap-Analyse gegen die Prüfanforderungen bzw. den branchenspezifischen Sicherheitsstandard (B3S)
  • Dokumentation prüfen und vervollständigen: Richtlinien, Risikoanalyse, Notfallkonzepte, Nachweise
  • Pre-Audit als Probelauf mit Interviews und Stichproben
  • Auswahl und Abstimmung mit der prüfenden Stelle
Während des Audits

Begleitung

  • Fester Ansprechpartner an Ihrer Seite – vor Ort oder remote
  • Unterlagen und Nachweise strukturiert bereitstellen
  • Interviews mit Fachbereichen vorbereiten und begleiten
  • Rückfragen der Prüfer fachlich einordnen und zeitnah beantworten
Nach dem Audit

Nacharbeiten

  • Prüfbericht auswerten und Feststellungen priorisieren
  • Umsetzungsplan zur Mängelbeseitigung mit Verantwortlichen und Terminen
  • Maßnahmen technisch und organisatorisch umsetzen
  • Nachweisunterlagen für das BSI zusammenstellen und den nächsten Prüfzyklus vorbereiten

KRITIS und NIS2: zwei Gesetze, ein Vorgehen

Betreiber kritischer Anlagen unterliegen beiden Regelwerken. Wer sie getrennt bearbeitet, analysiert dieselben Risiken zweimal. Wir führen Risikoanalyse, Notfallmanagement und Nachweise zusammen.

KRITIS-DachgesetzBSIG / NIS2
SchwerpunktPhysische Resilienz: Schutz vor Naturgefahren, Sabotage, AusfällenCybersicherheit: Schutz von IT- und Netzwerksystemen
RechtsgrundlageKRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG)BSI-Gesetz in der Fassung des NIS2-Umsetzungsgesetzes
Zuständige BehördeBBK bzw. zuständige Landes- oder FachbehördenBSI
Zentrale DokumentationRisikoanalyse und ResilienzplanRisikomanagement und Sicherheitskonzept (ISMS)
NachweiseAuf Anforderung der Behörde, Audits auch durch qualifizierte DritteBetreiber kritischer Anlagen: Nachweis alle drei Jahre nach § 39 BSIG
NIS2-Beratung Cybersicherheit nach dem neuen BSIGNIS2 Betroffenheits-Check In 2 Minuten prüfen, ob NIS2 giltOT-Security Schutz von Anlagen und SteuerungenExterner ISB Informationssicherheit dauerhaft verantwortet

KRITIS-Beratung für Ihre Branche

Jeder Sektor bringt eigene Risiken, Aufsichtsbehörden und Standards mit. Wir verbinden die Anforderungen des Dachgesetzes mit dem, was in Ihrer Branche bereits gilt.

Energie

Netzbetreiber, Stadtwerke, Erzeuger und Speicher: Schutz von Umspannwerken und Leitwarten, Wiederanlaufkonzepte, Zusammenspiel mit den Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsrecht.

Gesundheitswesen & Krankenhaus

Notstromversorgung, Zutrittsschutz, Ausweichprozesse für Labor und Medizintechnik: Für ein Krankenhaus verbinden wir die Resilienzpflichten mit dem branchenspezifischen Sicherheitsstandard (B3S) für die IT.

Wasser & Abwasser

Wasserwerke und Kläranlagen mit verteilten Außenstationen: physischer Schutz, Fernwirktechnik und OT-Security als gemeinsames Konzept.

Transport, Verkehr & Häfen

Häfen, Logistikzentren und Verkehrsbetriebe: Zugangskontrollen, Lieferketten-Abhängigkeiten und Notfallprozesse für den laufenden Betrieb.

Ernährung

Lebensmittelproduktion und -handel mit großer Versorgungsreichweite: Ausfallszenarien für Kühlketten, Produktion und Distribution.

IT & Rechenzentren

Rechenzentrums- und Plattformbetreiber: Standortsicherheit, Redundanz und Notfallmanagement als Basis für Cyber- und physische Resilienz.

Zulieferer und Dienstleister von KRITIS-Betreibern unterstützen wir bei den weitergegebenen Anforderungen ebenso.

So läuft die KRITIS-Beratung ab

  1. 01

    Kostenloses Erstgespräch

    Wir klären Sektor, Dienstleistungen, Versorgungsreichweite und Ihren aktuellen Stand – telefonisch, per Video oder vor Ort.

  2. 02

    Betroffenheitsprüfung

    Einordnung nach KRITIS-Dachgesetz und BSIG: kritische Anlage, besonders wichtige oder wichtige Einrichtung – mit nachvollziehbarer Begründung.

  3. 03

    Gap-Analyse & Maßnahmenplan

    Abgleich mit den Pflichten aus beiden Gesetzen, priorisiert nach Risiko und Frist. Ergebnis ist ein umsetzbarer Plan statt eines Ordners voller Anforderungen.

  4. 04

    Umsetzung & Dokumentation

    Risikoanalyse, Resilienzplan, Meldeprozess, Notfallkonzepte und technische Maßnahmen – gemeinsam mit Ihren Fachbereichen.

  5. 05

    Audit-Vorbereitung & Begleitung

    Pre-Audit, Begleitung während der Prüfung und Nacharbeiten bis zum vollständigen Nachweis.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf den amtlichen Gesetzestexten, Stand Oktober 2026. Die Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was ist das KRITIS-Dachgesetz?

Das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) setzt die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) in deutsches Recht um. Es gilt seit März 2026 und regelt erstmals bundeseinheitlich den physischen Schutz kritischer Anlagen – etwa gegen Naturgefahren, Sabotage oder technische Ausfälle. Die Cybersicherheit bleibt im BSI-Gesetz geregelt, das mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz neu gefasst wurde.

Ist mein Unternehmen vom KRITIS-Dachgesetz betroffen?

Betroffen sind Betreiber kritischer Anlagen in zehn Sektoren, darunter Energie, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Transport und Verkehr. Als Regelschwellenwert gilt eine Versorgung von 500.000 Personen. Welche Anlagen im Einzelnen erfasst sind, legt eine Rechtsverordnung fest, die nach unserem Stand (Oktober 2026) noch nicht erlassen ist. Wir prüfen Ihre Betroffenheit anhand des Gesetzes und der vorliegenden Entwürfe und aktualisieren die Einordnung, sobald die Verordnung vorliegt.

Welche Fristen gelten nach dem KRITIS-Dachgesetz?

Die Fristen hängen an der Registrierung: Die Risikoanalyse ist erstmals neun Monate nach der Registrierung fällig, Resilienzmaßnahmen, Resilienzplan und Meldewesen zehn Monate danach. Die Registrierung selbst setzt die Rechtsverordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen voraus. Weil die Zeiträume danach kurz sind, lohnt es sich, Risikoanalyse und Resilienzplan bereits jetzt vorzubereiten.

Was hat § 8a BSIG mit dem KRITIS-Audit zu tun?

Nach dem früheren § 8a BSIG mussten KRITIS-Betreiber ihre IT-Sicherheit regelmäßig gegenüber dem BSI nachweisen. Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz ist diese Nachweispflicht für Betreiber kritischer Anlagen in § 39 BSIG aufgegangen: Der Nachweis ist alle drei Jahre durch Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen zu erbringen, die Ergebnisse samt aufgedeckter Sicherheitsmängel gehen an das BSI.

Führt Keep IT Fair das KRITIS-Audit selbst durch?

Nein. Das Audit führt eine unabhängige, qualifizierte prüfende Stelle durch – das sichert die Anerkennung des Nachweises. Keep IT Fair bereitet Sie auf das Audit vor, begleitet Sie während der Prüfung und übernimmt die Nacharbeiten bis zum vollständigen Nachweis: von der Gap-Analyse über den Probelauf bis zur Mängelbeseitigung.

Wie hängen KRITIS-Dachgesetz und NIS2 zusammen?

Beide Gesetze gelten parallel. Das KRITIS-Dachgesetz deckt die physische Resilienz ab, das BSI-Gesetz nach NIS2 die Cybersicherheit. Betreiber kritischer Anlagen gelten zusätzlich als besonders wichtige Einrichtungen nach dem BSIG. Wir betrachten beide Anforderungen in einem gemeinsamen Vorgehen, damit Risikoanalyse, Notfallmanagement und Nachweise nicht doppelt entstehen.

Was droht bei Verstößen gegen das KRITIS-Dachgesetz?

§ 24 KRITISDachG sieht gestaffelte Bußgelder vor: bis zu einer Million Euro, wenn eine behördliche Anordnung zur Feststellung der Kritikalität missachtet wird, bis zu 500.000 Euro, wenn Auditergebnisse nicht oder fehlerhaft übermittelt werden, bis zu 200.000 Euro bei Verstößen gegen Anordnungen zu Nachweisen und Mängelbeseitigung und bis zu 100.000 Euro unter anderem bei fehlerhaften oder verspäteten Registrierungsangaben. Hinzu kommt die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung für die Billigung und Überwachung der Resilienzmaßnahmen.

KRITIS-Pflichten rechtzeitig angehen

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob Ihre Anlagen betroffen sind und welche Schritte jetzt sinnvoll sind – ohne Verkaufsdruck.

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