Kritische Infrastruktur – kurz KRITIS – sind Anlagen und Einrichtungen, ohne die Strom, Wasser, Gesundheitsversorgung, Lebensmittel oder Verkehr nicht funktionieren. Mit dem KRITIS-Dachgesetz gibt es in Deutschland erstmals einen bundeseinheitlichen Rahmen für den physischen Schutz kritischer Infrastruktur. Es setzt die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) um und verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen, ihre Dienstleistungen gegen Naturgefahren, technisches Versagen, Sabotage, Terrorismus und andere Störungen abzusichern.
Während das BSI-Gesetz nach der NIS2-Umsetzung die Cybersicherheit regelt, geht es im KRITIS-Dachgesetz um Resilienz im umfassenden Sinn: Gebäude und Anlagen, Zutritt und Personal, Notstrom und Redundanz, Krisenorganisation und Wiederanlauf. Für Betreiber bedeutet das zwei Regelwerke, die zusammen gedacht werden müssen.
KRITIS-Beratung heißt für uns deshalb nicht, ein weiteres Dokument zu produzieren. Wir verbinden Risikoanalyse, Resilienzplan und den Nachweis der IT-Sicherheit zu einem Vorgehen, das Ihre Fachbereiche nicht doppelt belastet und das gegenüber BBK und BSI belastbar ist.