Zurück zum Blog
COMPLIANCE

Cyber Resilience Act (CRA): Meldepflicht ab September 2026 — das müssen Unternehmen jetzt wissen

Der Cyber Resilience Act ist die erste EU-Verordnung, die verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für nahezu jedes vernetzte Produkt vorschreibt — von der Netzwerkkamera bis zur Unternehmenssoftware. Am 11. September 2026 wird die erste Pflicht scharf: die Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen. Was jetzt wichtig ist.

27. August 2026
9 min Lesezeit
Von Keep IT Fair

Was ist der Cyber Resilience Act?

Der Cyber Resilience Act — offiziell Verordnung (EU) 2024/2847 — ist der erste EU-weite Rechtsakt, der verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen festlegt. Gemeint sind damit nicht nur klassische vernetzte Hardware wie Router, Kameras oder Industriesteuerungen, sondern ausdrücklich auch eigenständige Software, die verkauft oder lizenziert wird.

Der Grundgedanke unterscheidet sich bewusst von reaktiven Regelwerken: Sicherheit soll bereits in der Entwicklung mitgedacht werden — Security by Design und Security by Default — statt nachträglich als Patch aufgesetzt zu werden. Anders als NIS2 richtet sich der CRA nicht an Betreiber kritischer Infrastruktur, sondern an alle, die vernetzte Produkte oder Software in der EU in Verkehr bringen: Hersteller, Importeure und Händler.

10.12.2024
Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/2847
11.09.2026
Erste Meldepflicht wird scharf — aktiv ausgenutzte Schwachstellen
11.12.2027
Vollständige Anwendung inklusive Konformitätsbewertung

Der Zeitplan: Diese Fristen gelten

Der CRA tritt nicht auf einen Schlag in Kraft, sondern in klar gestaffelten Stufen. Das nimmt Unternehmen zwar Zeit zur Vorbereitung — führt aber auch dazu, dass die erste konkrete Pflicht leicht unterschätzt wird, weil sie schon deutlich vor der vollständigen Anwendung greift.

10. Dezember 2024
Verordnung tritt in Kraft
Der CRA ist seit diesem Datum EU-Recht — die Übergangsfristen für einzelne Pflichten laufen ab hier.
11. September 2026
Meldepflicht wird scharf
Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle müssen ab diesem Datum innerhalb enger Fristen gemeldet werden.
11. Dezember 2027
Vollständige Anwendung
Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und CE-Kennzeichnung sind ab hier für alle neu in Verkehr gebrachten Produkte mit digitalen Elementen verpflichtend.

Zeitfenster wird eng: Bis zur Meldepflicht am 11. September 2026 bleiben nur noch wenige Wochen. Ein funktionierender Meldeprozess lässt sich nicht über Nacht aufbauen — insbesondere die Klassifizierung, ob ein Vorfall meldepflichtig ist, braucht vorher festgelegte Kriterien.

Wer ist betroffen?

Der Anwendungsbereich ist bewusst breit gefasst: Erfasst sind Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler von Produkten mit digitalen Elementen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Darunter fällt Hardware ebenso wie eigenständige Software — auch wenn sie nicht Teil eines physischen Geräts ist.

Typischerweise erfasst
  • Netzwerk-Hardware (Router, Switches, Kameras)
  • Industrielle Steuerungen und Sensorik
  • Firmware und Geräte-Software
  • Eigenständige, verkaufte Unternehmenssoftware
  • Apps mit Netzwerkverbindung
Keine pauschale Ausnahme für
  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Startups mit digitalen Produkten
  • Nischenanbieter mit geringer Stückzahl
  • B2B-Software mit Netzwerkanbindung

Anders als beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt es hier keine pauschale Schwelle nach Mitarbeiterzahl oder Umsatz. Reine Dienstleistungen sind grundsätzlich anders geregelt, die Abgrenzung zwischen Produkt und Dienstleistung ist im Einzelfall aber nicht immer eindeutig — insbesondere bei Software, die sowohl lizenziert als auch als Service betrieben wird.

Wir haben bereits gezeigt, wie unsichere Standardpasswörter in eingebetteten Geräten zu Botnetzen mit hunderttausenden Geräten führen können. Der CRA setzt genau hier an: Er verpflichtet Hersteller erstmals verbindlich, solche Schwachstellen von Grund auf zu vermeiden.

Die zentralen Pflichten im Überblick

Der CRA bündelt mehrere Anforderungsebenen — von der Produktentwicklung bis zur laufenden Betreuung nach dem Verkauf:

01

Security by Design & by Default

Produkte müssen bereits bei der Auslieferung frei von bekannten, ausnutzbaren Schwachstellen sein und in einer sicheren Standardkonfiguration bereitgestellt werden — nicht erst durch nachträgliche Härtung durch den Kunden.

02

Software Bill of Materials (SBOM)

Ein maschinenlesbares Verzeichnis aller Softwarekomponenten und Abhängigkeiten eines Produkts. Ohne SBOM lässt sich im Ernstfall kaum schnell klären, ob eine neu bekannt gewordene Schwachstelle das eigene Produkt betrifft.

03

Sicherheitsupdates über den Produktlebenszyklus

Hersteller müssen Sicherheitsupdates mindestens fünf Jahre lang bereitstellen — oder über die erwartete Nutzungsdauer des Produkts, wenn diese kürzer ist. Ein Produkt ohne Update-Konzept ist nach CRA nicht marktfähig.

04

Technische Dokumentation & Konformitätsbewertung

Je nach Risikoklasse des Produkts ist eine Konformitätsbewertung erforderlich, teils durch eine benannte Stelle. Die technische Dokumentation muss die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen nachvollziehbar belegen.

05

Meldepflichten bei Vorfällen

Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb enger Fristen an die zuständigen Stellen gemeldet werden — Details dazu im folgenden Abschnitt.

Die Meldepflicht ab September 2026

Ab dem 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen sowie schwerwiegende Sicherheitsvorfälle in ihren Produkten melden — und zwar in einem zweistufigen Verfahren mit engen Fristen.

Binnen 24h
Frühwarnung
Erste, knappe Meldung an die zuständige Stelle nach Kenntnisnahme des Vorfalls — auch wenn noch nicht alle Details geklärt sind.
Binnen 72h
Ausführliche Meldung
Aktualisierte Meldung mit weiteren Informationen zu Ursache, betroffenen Komponenten und ersten Gegenmaßnahmen.

Gemeldet wird über die europäische Meldeplattform der ENISA, zusätzlich sind die jeweiligen nationalen Stellen einzubinden — für Deutschland das BSI. Wichtig: Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob das Unternehmen selbst unter NIS2 fällt. Es geht um das Produkt, nicht um den Betrieb des Unternehmens.

CRA und NIS2 sind zwei unterschiedliche Regelwerke: NIS2 verpflichtet Betreiber wichtiger Einrichtungen zu einem funktionierenden Risikomanagement für die eigene IT. Der CRA verpflichtet Hersteller, ihre Produkte von Grund auf sicher zu bauen. Ein Unternehmen kann durchaus gleichzeitig unter beide Verordnungen fallen — etwa als NIS2-pflichtiger Betreiber, der zugleich eigene Software entwickelt und vertreibt.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Bis zur Meldepflicht im September bleibt wenig Zeit für einen vollständigen CRA-Fahrplan — aber genug, um die wichtigsten Grundlagen zu schaffen:

01
Bestandsaufnahme
Welche eigenen Produkte gelten als „Produkte mit digitalen Elementen“? Hardware, Firmware und eigenständige Software gehören auf die Liste.
02
SBOM aufbauen
Dokumentieren Sie, welche Komponenten und Abhängigkeiten in Ihren Produkten stecken — Grundlage für jede spätere Schwachstellenbewertung.
03
Meldeprozess einrichten
Definieren Sie, wer einen Sicherheitsvorfall erkennt, einordnet und innerhalb von 24 Stunden meldet. Ohne festen Prozess ist die Frist praktisch nicht zu halten.
04
Update-Konzept festlegen
Wie lange erhält ein Produkt Sicherheitsupdates, und wie werden diese ausgeliefert? Das muss vor der Markteinführung geklärt sein, nicht danach.
05
Betroffenheit prüfen lassen
Bei Unsicherheit, ob ein Produkt oder eine Software in den Anwendungsbereich fällt, lohnt sich eine frühzeitige, strukturierte Prüfung statt späterer Nachbesserung unter Zeitdruck.

Betroffenheit klären, bevor die Frist läuft

Ob und in welchem Umfang der CRA auf Ihr Unternehmen zutrifft, lässt sich am besten im Rahmen einer strukturierten Bestandsaufnahme klären — bevor am 11. September 2026 die erste Frist läuft.

Betroffenheit prüfen lassen

Häufige Fragen zum Cyber Resilience Act

Was ist der Cyber Resilience Act (CRA)?

Der Cyber Resilience Act ist die Verordnung (EU) 2024/2847 und schreibt erstmals einheitliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen vor — also für vernetzte Hardware ebenso wie für eigenständige Software. Ziel ist, dass Sicherheit von der Entwicklung an mitgedacht wird, statt nachträglich aufgesetzt zu werden.

Ab wann gilt der CRA?

Der CRA ist bereits seit dem 10. Dezember 2024 in Kraft. Die erste konkrete Pflicht wird am 11. September 2026 scharf: die Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen und schwerwiegender Sicherheitsvorfälle. Die vollständigen Anforderungen inklusive Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung gelten ab dem 11. Dezember 2027.

Wer ist vom Cyber Resilience Act betroffen?

Betroffen sind Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler von Produkten mit digitalen Elementen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Das umfasst klassische vernetzte Hardware wie Router, Kameras oder Steuerungen ebenso wie eigenständige Softwareprodukte. Reine Dienstleistungen sind grundsätzlich anders geregelt, die Abgrenzung im Einzelfall ist jedoch nicht immer eindeutig.

Gibt es eine Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen?

Nein. Anders als bei manchen anderen EU-Regelwerken sieht der Cyber Resilience Act keine pauschale Ausnahme nach Unternehmensgröße oder Umsatz vor. Auch kleinere Hersteller und Software-Anbieter müssen die Anforderungen erfüllen, sofern ihr Produkt in den Anwendungsbereich fällt.

Was muss ich bis September 2026 konkret vorbereitet haben?

Wichtig ist vor allem ein funktionierender Meldeprozess: Wer erkennt einen Sicherheitsvorfall, wer entscheidet über die Meldepflicht, und wer meldet innerhalb von 24 Stunden an die zuständigen Stellen? Parallel lohnt sich der Aufbau einer Software Bill of Materials (SBOM), um im Ernstfall schnell zu wissen, welche Komponenten betroffen sind.

Wie unterscheidet sich der CRA von der NIS2-Richtlinie?

NIS2 verpflichtet Betreiber wichtiger und wesentlicher Einrichtungen zu einem funktionierenden Risikomanagement für ihre eigene IT. Der Cyber Resilience Act verpflichtet dagegen Hersteller, ihre Produkte von Grund auf sicher zu entwickeln und über den gesamten Lebenszyklus abzusichern. Ein Unternehmen kann durchaus gleichzeitig unter beide Verordnungen fallen — etwa als NIS2-pflichtiger Betreiber, der zugleich eigene Software entwickelt und vertreibt.

Keep IT Fair
Keep IT Fair
IT-Sicherheit & IT-Support für den Mittelstand · Norderstedt / Hamburg

Ist Ihr Unternehmen vom Cyber Resilience Act betroffen?

Lassen Sie es uns gemeinsam klären — mit einem kostenlosen Erstgespräch.

Datenschutz & Cookies

Wir respektieren Ihre Privatsphäre

Wir nutzen Cookies und Google Analytics, um unsere Website zu verbessern und den Datenverkehr zu analysieren. Notwendige Cookies sind immer aktiv. Mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies
Session-Verwaltung, Sicherheit. Immer aktiv.
Immer aktiv
Google Analytics (GA4)
Anonymisierte Nutzungsstatistiken zur Website-Verbesserung. Kein Tracking personenbezogener Daten.
Optional